Die Prüfung von Sekuranten ist rechtlich verankert in den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), sowie in der DIN (Deutsche Industrienorm).
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Die Prüfung von Sekuranten ist rechtlich verankert in den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), sowie in der DIN (Deutsche Industrienorm).
In der DGUV kommen mehrere Regelungen für die Prüfung von Sekuranten zur Gültigkeit: DGUV 201-056 (Planungsgrundlagen für Anschlagseinrichtungen auf Dächern), DGUV Regel 112-198 (Richtige Anwendung von Schutzausrüstungen gegen Absturz), DGUV Regel 112-199 (Rettung mit persönlicher Schutzausrüstung).
Die DIN 4426 regelt die technischen Voraussetzungen für Absturzende Einrichtungen, unter anderem, welche Lasten die Sekuranten aushalten müssen und die Art und Weise der Zertifizierung dieser Einrichtungen.
Diese Regelungen gelten nicht nur beim Einbau, sondern auch bei der Sekurantenprüfung zur Geltung.
Wartungsvorschriften für Sekuranten -Wartungsvertrag ist unbefristet und benötigt eine schriftliche Kündigung innerhalb von 3 Monaten. -Jeder Betreiber von Dachflächen ist dazu verpflichtet, seine Sekuranten und Anschlagpunkte mindestens alle 12 Monate zu prüfen und eine Sekuranten-Wartung durchführen zu lassen.